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Nährstoffbörse Nordrhein - Westfalen
Eine Initiative des landwirtschaftlichen Berufsstandes in NRW
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Nährstoffbörse
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Nährstoffmanagement mit Hilfe der Nährstoffbörse
Vermittlungsgarantien werden anerkannt:

==> Dokumentation für alle Betriebsformen möglich

Beurteilungsblatt:
Grundlage für Vermittlungsgarantien

Das neue Beurteilungsblatt für viehhaltende Betriebe soll als Berechnungsgrundlage für die notwendige Wirtschaftsdüngerabgabe und das mögliche Aufnahmekontingent landwirtschaftlicher Betriebe eingesetzt werden. Es ist damit Grundlage für die durch die Güllebörsen ausgestellten Vermittlungsgarantien. Beim Vorliegen von Hoftor Bilanzen dreier aufeinander folgender Jahre können auch die daraus resultierenden Nährstoffsalden zur Ermittlung des Abgabe- und Aufnahmekontingentes von Wirtschaftsdüngern im Nachweisverfahren über anerkannte Güllebörsen Verwendung finden. Weitere Hinweise zur Berechnung des Beurteilungsblattes für viehhaltende Betriebe und die passende Excel- Anwendung dazu erhalten Sie unter dem Menüpunkt: "Berechnung der Hoftor- Bilanz" auf dieser Webseite. Ein dazugehöriges Login erhalten Sie in Ihrer BHD/MR Geschäftsstelle.

Einheitliches Lieferscheinverfahren:
Lieferschein

Download Lieferschein.pdf
Download Untersuchungsauftrag für Wirtschaftsdünger.pdf
Download Anleitung Wirtschaftsdüngerbeprobung.pdf


Innerhalb Nordrhein- Westfalens ist ein einheitliches Lieferscheinverfahren eingeführt worden, das Nährstoffströme dokumentiert. Die zu diesem Zweck entwickelten Formulare (siehe oben) sind in den Geschäftsstellen der Betriebshilfsdienste und Maschinenringe zu bekommen.

Im Lieferschein werden die erforderlichen Personalien und die Unternehmernummern der Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngerfrachten erfasst. Darüber hinaus werden einige Angaben gefordert, die eine Bewertung des Wirtschaftsdüngers ermöglichen (z. B. Nährstoffgehalte). Dazu müssen zu verbringende Wirtschaftsdüngerfrachten repräsentativ beprobt werden. Eine Analyse darf nicht älter als 4 Monate sein und muss pro verbrachter 500 m3 eingereicht werden. Eine Anleitung zur Probenahme und ein Untersuchungsauftrag sind nachfolgend dargestellt und stehen zum Download bereit. Um das Verfahren im praktischen Vollzug einfacher zu gestalten, wird die Angabe von Faustzahlen bezüglich der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern akzeptiert. Eine repräsentative Probe muss jedoch später nachgereicht werden, damit geschätzte Werte korrigiert werden können.