Die Notwendigkeit der Wirtschaftsdüngerabgabe ergibt sich, wenn eine der angeführten
Grenzen überschritten wird.
Stickstoffobergrenze nach DVO
Die Düngeverordnung begrenzt die Möglichkeit der Ausbringung von Wirtschafts-
düngern tierischer Herkunft im Betriebsdurchschnitt auf 170 kg/ha auf Ackerflächen
und 210 kg/ha auf Grünland. Die Berechnung des N-Anfalls aus Tierhaltung
wird bei der Erstellung von Nährstoffbilanzen mit berechnet.
Phosphatüberhang
Ergibt sich aus der Berechnung des Beurteilungsblattes bei der Planung von
Bauvorhaben ein P-Überhang ist eine Abgabe von Wirtschaftsdüngern notwendig.
Im Übrigen ist auch eine freiwillige Abgabe im Interesse der Nachhaltigkeit
angeraten, wenn die Nährstoffbilanzen mehrjährig P-Überhänge aufweisen,
die sich aus der eigenen Tierhaltung begründen.