Eine mögliche Nährstoffaufnahme ergibt sich, wenn keine der beiden aufgeführten
Grenzen erreicht wird.
Stickstoffobergrenze nach DVO
Die Düngeverordnung ermöglicht die Ausbringung von Wirtschaftsdünger tierischer
Herkunft im Betriebsdurchschnitt bis 170 kg/ha auf Ackerflächen und 210
kg/ha auf Grünland. Die Berechnung des N-Anfalls aus der Tierhaltung wird
bei der Erstellung von Nährstoffbilanzen mit berechnet.
Phosphatbedarf
Mit dem Beurteilungsblatt oder mit dem P-Saldo aus den Hoftor-Bilanzen der
letzten 3 Jahre abzüglich der mineralischen P-Düngung wird die mögliche
P-Aufnahmemenge berechnet. Um die Düngung auf sehr hoch mit P-versorgten
Böden zu begrenzen wird nochmals pauschal ein Abzug von 20 % vorgenommen.