Im Folgenden werden Hinweise gegeben zu:


1. Wirtschaftsdünger Probenahme

Bei der Entnahme von Wirtschaftsdüngerproben können große Fehler gemacht werden, die das Untersuchungsergebnis u.U. stark verfälschen; auf eine korrekte und sorgfältige Probenahme ist daher unbedingt zu achten.

Flüssige Wirtschaftsdünger:

Vor der Probenahme muss Gülle mit einem Rührgerät oder durch längeres Umpumpen homogenisiert werden. Danach werden an mehreren Stellen und Tiefen des Güllebehälters Einzelproben entnommen und in einem Behältnis (z.B. Eimer) gesammelt. Hieraus wird nach nochmaliger guter Durchmischung etwa ¾ l Gülle in eine 1-Liter-Plastikflasche gefüllt. Bitte nicht mehr einfüllen, da es sonst unter Umständen durch Gasbildung zum Platzen des Gefäßes kommen kann.

Feste Wirtschaftsdünger:

Um eine sachgerechte repräsentative Probe zu erhalten, müssen mehrere Teilproben aus unterschiedlichen Tiefen des Misthaufens genommen werden. Hierzu mit einer Mistgabel die äußeren Schichten oben und an den Seiten freilegen, so dass dann an verschiedenen Stellen und Schichten des Haufens Einzelproben entnommen werden können. Die Einzelproben erneut durchmischen. Davon ca. 1 kg in einen sauberen Plastikeimer geben.

Geeignete Plastikflaschen für flüssige Wirtschaftsdünger können nach Absprache von den beauftragten Untersuchungslaboratorien zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zum Untersuchungsauftrag sind die Behälter mit einem Etikett zu versehen, das die Anschrift des Betriebes, die Wirtschaftsdüngerart und ggf. die Probenbezeichnung angibt. Vorgefertigte Begleitzettel und weitergehende Informationen zur sachgerechten Probenahme sind bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, Geschäftsstellen der Betriebshilfsdienste/Maschinenringe, und dem Untersuchungszentrum - LUFA - NRW erhältlich.

2. Geforderte Untersuchungsparameter

Folgende Parameter sind zu bestimmen:

1. Gesamt-Stickstoff

2. Ammonium-Stickstoff (nur für flüssige Wirtschaftsdünger)

3. Trockensubstanz (P2O5, K2O)

Standarduntersuchungen decken diese ab und weisen darüber hinaus noch die Gehalte an MgO und CaO aus.

3. Untersuchungslaboratorien

Anerkannte Untersuchungslaboratorien sind:

LUFA Münster, Nevinghoff 40, 48147 Münster Tel: 0251-2376-595 / Fax: 02 51- 23 76 - 597 E-Mail: lufa@lwk.nrw.de

oder

Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA) anderer Bundesländer

oder

Untersuchungseinrichtungen die im Rahmen des Vollzugs der Klärschlammverordnung als Untersuchungsstellen für Bodenproben gemäß § 3 Abs. 4 Klärschlammverordnung anerkannt sind.

4. Probentransport
5. Untersuchungskosten / Untersuchungsauftrag

Als Anhaltswerte werden nachfolgend die in der Sondervereinbarung des Kuratoriums für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe mit der LUFA in Münster genannten Zahlen vorgegeben.