Betriebshilfsdienste und Maschinenringe verwerten überbetrieblich Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern, insbesondere aus Gülle zur langfristigen Sicherung der Veredlungsstandorte
Die Betriebshilfsdienste und Maschinenringe (BHD/MR) haben sich bereits in den 80er Jahren um einen Ausgleich des Anfalls von organischen Düngern zwischen Regionen mit intensiver Viehhaltung und Regionen mit wenig Viehhaltung und Nährstoffbedarf gekümmert, lange, bevor die heutige Düngeverordnung in Kraft trat. In den vergangenen Jahren haben die Maschinenringe u.a. über die Einrichtung von Güllebörsen in erheblichem Umfang dazu beigetragen, Nährstoffprobleme in viehstarken ldw. Betrieben zu lösen und überschüssige organische Nährstoffträger im Rahmen der ordnungsgemäßen Düngung in Ackerbaubetrieben mit Nährstoffbedarf zu verwerten. Auf diese Weise konnten flächenarme ldw. Betriebe ihre Existenz sichern, ohne dem Druck ausgesetzt zu sein, die für die Nährstoffverwertung erforderlichen Landflächen in vollem Umfang durch Zupacht nachzuweisen. Die BHD/MR haben damit folgendes bewirkt:
- Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
- Entlastung des Pachtmarktes
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsdüngerverwertung
- Nachweis einer flächengebundenen Tierhaltung
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Aktivitäten um den Aufbau der heutigen Güllebörse fachlich unterstützt und finanziell gefördert.
Die Vorraussetzung für den dauerhaften Erfolg der regional sehr bedeutsamen Güllebörse ist die zentrale Erfassung und Dokumentation der Abgabe- und Aufnahmekapazitäten von Wirtschaftsdünger und das Ausstellen von Vermittlungsgarantien. Dabei wird sichergestellt, dass die Verbringung von Nährstoffträgern ordnungsgemäß durch die BHD/MR nachgehalten und zentral dokumentiert wird. Nur so lassen sich wertvolle Synergieeffekte erzielen. Bereitwillig stellen die organisierten Landwirte ihre Daten, die jegliche Form der Nährstoffträgerverbringung betreffen, der Güllebörse zur Verfügung. Dabei wird auch darauf geachtet, dass über Lohnunternehmer vermittelte und ausgebrachte Wirtschaftsdüngermengen in streng geschützten Bereichen einer zentralen Nährstoffdatenbank mit eingebracht werden.
Das anerkannte Vorgehen (siehe Funktion der Güllebörse) und das Selbstverständnis der Güllebörse sichern die politische Akzeptanz des Verfahrens durch die dokumentierte "Flächenbindung der Tierhaltung" ab.
Eine funktionierende Güllebörse sollte jedem Landwirt die Möglichkeit bieten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vieh und Fläche nachzuweisen. Aus diesem Grund darf jedem Landwirt empfohlen werden, die Möglichkeiten des Verfahrens zum eigenen Vorteil zu nutzen.